Interessantes Urteil vom AG Köln, welches auch so manche vergangene Aktion für Hotelgutscheine betreffen könnte..
Wird ein Hotelgutschein mit der Klausel "Reservierung ist nach Verfügbarkeit des ... (Namen des erteilenden Unternehmens)-Kontingents möglich", führt dies gem. § 306 Abs. 3 BGB zur Unwirksamkeit des gesamten, dem Erwerb des Gutscheins zugrunde liegenden Vertrages.
Amtsgericht Köln, 137 C 603/12
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2013/137_C_603_12_Urteil_20130328.html
Wird ein Hotelgutschein mit der Klausel "Reservierung ist nach Verfügbarkeit des ... (Namen des erteilenden Unternehmens)-Kontingents möglich", führt dies gem. § 306 Abs. 3 BGB zur Unwirksamkeit des gesamten, dem Erwerb des Gutscheins zugrunde liegenden Vertrages.
Amtsgericht Köln, 137 C 603/12
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2013/137_C_603_12_Urteil_20130328.html